Einkommenssteuerbefreit bis 30 Kilowatt
Bis 30 Kilowatt Leistung auf Wohnhäusern muss zukünftig für die Einnahmen aus Einspeisevergütung keine Einkommenssteuer mehr gezahlt werden, und bei der Anschaffung einer PV-Anlage entfällt unter bestimmten Voraussetzungen auch noch…