Bis 30 Kilowatt Leistung auf Wohnhäusern muss zukünftig für die Einnahmen aus Einspeisevergütung keine Einkommenssteuer mehr gezahlt werden, und bei der Anschaffung einer PV-Anlage entfällt unter bestimmten Voraussetzungen auch noch die Umsatzsteuer.
Einkommenssteuerbefreit bis 30 Kilowatt
- Beitrag veröffentlicht:30. November 2022
- Beitrags-Kategorie:EE-PV