59. Energiewende-Stammtisch, 01.06.2022, 19:00 Uhr, Arnschwang, Radl-Café

  • Beitrags-Kategorie:2022

Mit Energy-Sharing und gemeinsamen Eigenverbrauch können alle Bürger partizipieren

Die Möglichkeit zum Energy-Sharing und gemeinsamen Eigenverbrauch mit Energiegenossenschaften wird Johann Christl aufzeigen. Mit Energy Sharing wird ein neuer Marktrahmen geschaffen, mit dem Mitglieder von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften den gemeinschaftlich erzeugten Strom über das regionale Verteilnetz vergünstigt nutzen können. So kann Energy Sharing einen Beitrag zum schnelleren Ausbau Erneuerbarer Energien leisten, indem es die Partizipation an neuen Solar- und Windparks ermöglicht und damit die Akzeptanz steigert sowie dezentrale Flexibilitätspotentiale aktiviert.

Die Aufhebung der Personenidentität zwischen Anlagenbetreibern und Letztverbrauchern ist nötig, damit nicht nur Einzelpersonen und Hausbesitzer, sondern auch Hausgemeinschaften ihren selbst produzierten Strom nutzen können, ohne unverhältnismäßigen ökonomischen Belastungen ausgesetzt zu sein.

Bürgerinnen und Bürger sollen sich in Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften organisieren, eigene Anlagen betreiben und aus diesen vergünstigten Ökostrom über das regionale

Verteilnetz beziehen dürfen (sog. Energy Sharing). Das steigert die Akzeptanz von

Bürger*innen für die Energiewende, indem Menschen, die in der Nähe von EE-Anlagen

leben, direkt profitieren können. Damit werden Anreize für den regionalen EE-Ausbau,

für die zunehmende Nutzung von Flexibilitäten und für die Elektrifizierung von Wärme

und Verkehr gesetzt.

Energy Sharing soll als neue Veräußerungsform in Anlehnung an die derzeitige

Marktprämie im EEG verankert werden. Zusätzlich sollen Bürgerinnen und Bürger für Strom,

den sie auf diesem Wege aus Anlagen ihrer EE-Gemeinschaft beziehen,

Vergünstigungen bei Netzentgelten, Steuern und Umlagen erhalten – sofern ihre EE-Gemeinschaft die notwendigen Kriterien erfüllt.

Der Beteiligungsradius sollte möglichst weit gefasst sein, damit alle interessierten

Bürgerinnen und Bürger in der Nähe einer EE-Anlage Zugang zu der EE-Gemeinschaft erhalten, unabhängig von regionalen (Verteil-) Netzgebieten. Ein regionaler Mindestanteil von Mitgliedern sowie ein möglicher Wohnsitznachweis würden die Identifikation mit

und die Akzeptanz von solchen EE-Gemeinschaften befördern. Die Kriterien könnten sein, dass eine Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft ein öffentliches Beteiligungsangebot an alle interessierten Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis  der Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft macht sowie darüber hinaus an diejenigen Bürgerinnen und Bürger im Nachbarlandkreis bzw. in der direkt benachbarten kreisfreien Stadt, die in einem Radius von 25 km um eine gemeinsam genutzte Erzeugungsanlage liegen.

Bei Aufnahme des Energy Sharing Angebots müssen mindestens 50 natürliche

Personen als Mitglieder vertreten sein. Mindestens 60 Prozent des Eigenkapitals und

60 Prozent der Stimmrechte müssen von regional ansässigen natürlichen Personen

gehalten werden.

Mieterstrom und gemeinsame Eigenversorgung werden häufig mit Energy Sharing gleichgesetzt oder verwechselt. Das in Artikel 22 der EE-Richtlinie vorgesehene Energy Sharing ist jedoch als gesondertes Instrument zu betrachten. Während bei Energy Sharing explizit die gemeinsame, regionale Erzeugung und Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen über das Verteilnetz im Vordergrund steht, beziehen sich Mieterstrom, auch in Quartieren, sowie die gemeinsame Eigenversorgung auf die Nutzung von Strom aus einer Erzeugungsanlage hinter einem gemeinsamen Netzanschluss.

Möglichkeiten für jeden Einzelnen wird Sönke Siebold aufzeigen

Rechnet sich eine PV-, Wasser-, Windkraft-, Biogasanlage oder ein Hackschnitzel-BHKW für mich, wird Sönke Siebold vom Planungsbüro Siebold klären. Er stellt die Standbeine der Energiewende anhand einfacher Faustformeln vor, mit denen man grob abschätzen kann, ob es für den Einzelnen eine gute Möglichkeit gibt, die Energiewende in die eigenen Hände zu nehmen. Er betrachtet aber nicht nur die Wirtschaftlichkeit, sondern auch die Gesichtspunkte, Zukunftsfähigkeit, Nachhaltigkeit, Umweltverschmutzung und Effizienz der Energiegewinnungsanlagen und die Möglichkeit damit möglichst unabhängig zu werden.

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