60. Energiewende-Stammtisch, 06.07.2022, 19:00 Uhr, Arnschwang, Radl-Café

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Zeitungsartikel zum 60. Energiewende-Stammtisch:  028_CHA_ZTG_00_130722

Pressemitteilung

Einladung zum 60. Energiewende-Stammtisch, 06.07.2022, 19:00 Uhr, Arnschwang, Radl-Café

Solarpark mit Energie-Genossenschaft und Energy Sharing umsetzten

Nachdem unser Verein für den Innovationspreis „Beste Aussichten“ 2022 des Landkreises Cham, https://www.landkreis-cham.de/wirtschaft-bildung/innovation-und-technologie/innovationspreis/  nominiert wurde, wird ein Kameramann von TVA Ostbayern anwesend sein und ein paar Bilder für die Jury aufnehmen.

Aus aktuellem Anlass wird es wieder um das Thema „Energy Sharing“ gehen. Die Möglichkeiten und die aktuelle Rechtslage zum Energy-Sharing mit Energiegenossenschaften wird Malte Zieher, Vorstand beim Bündnis Bürgerenergie, in einem kurzen Zoom-Meeting aufzeigen.

Mit Energy Sharing wird ein neuer Marktrahmen geschaffen, mit dem Mitglieder von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften den gemeinschaftlich erzeugten Strom über das regionale Verteilnetz vergünstigt nutzen können. So kann Energy Sharing einen Beitrag zum schnelleren Ausbau Erneuerbarer Energien leisten, indem es die Partizipation an neuen Solar- und Windparks ermöglicht und damit die Akzeptanz steigert sowie dezentrale Flexibilitätspotentiale aktiviert. Bürgerinnen und Bürger sollen sich in Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften organisieren, eigene Anlagen betreiben und aus diesen vergünstigten Ökostrom über das regionale Verteilnetz beziehen dürfen (sog. Energy Sharing.

Anschließend wird Johann Christl einen geplanten Solarpark mit ca. 2,5 ha und ca. 2 MW Leistung in der Gemeinde Rimbach vorstellen. Zur Umsetzung dieses Projekts wird es auch darum gehen, eine Energie-Genossenschaft zu gründen und es eventuell mit Energy Sharing umzusetzen. Dabei sollen bereits geeignete Personen, die sich für den Vorstand und den Aufsichtsrat zur Verfügung stellen, benannt werden. Eine Gründungsversammlung sollte dann zeitnah terminiert werden.

Im Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 02.05.2022 ist vorgesehen, dass Wind- und Solarprojekte von Bürgerenergiegesellschaften von den Ausschreibungen ausgenommen und dadurch unbürokratisch realisiert werden können. Hierdurch werden die Akteursvielfalt und die Akzeptanz vor Ort gestärkt; die Kosteneffizienz bleibt gewahrt. Die Zielgenauigkeit der Regelungen wird fortlaufend überprüft. Zur Flankierung dieser Maßnahmen wird ein neues Förderprogramm für die Bürgerenergie aufgesetzt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.energie-wende-landkreis-cham-ev.de/

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