56. Energiewende-Stammtisch am 06.04.2022

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Zeitungsartikel: 56. Energiewende-Stammtisch – So gelingt die Energiewende – 22.04.2022 001

56. Energiewende-Stammtisch

Pressemitteilung

  1. Energiewende-Stammtisch am 06. April 2022 um 19:00 Uhr, Dorfplatz 1c, „Radl-Café“ in Arnschwang

Ziel und Ergebnis der Veranstaltung soll sein, engagierte Bürger zu benennen, die sich konkret vorstellen können, eine Bürger-Energiegenossenschaft in ihrer jeweiligen Kommune zu gründen, um entsprechende Projekte umzusetzen. Dadurch soll endlich wirtschaftlicher Mehrwert und zusätzliche Kaufkraft in die Regionen gebracht werden, wovon dann alle Kommunen und Bürger profitieren können, um weiteren wirtschaftlichen Schaden abzuwenden. Durch die Verhinderung der Energiewende in den letzten 20 Jahren durch die politisch Verantwortlichen auf allen politischen Ebenen ist Deutschland, ist den Regionen und ihren Bürgern massiver wirtschaftlicher Schaden entstanden, was uns nun auf dramatische Art und Weise vor Augen geführt wird.

Dabei wird der 2. Bürgermeister des Marktes Parkstein und Vorstandsvorsitzender der Genossenschaft Bürgerenergie Parkstein eG Josef Langgärtner anwesend sein. Am 12.12.2021 fand dort ein Bürgerentscheid statt, mit der Fragestellung, „Sind sie dafür, dass eine Bauleitplanung „Sondergebiet Bürgerwindpark Eichentratt“ aufgestellt wird, die die Errichtung von maximal drei Windenergieanlagen ermöglicht und damit einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung der gemeindlichen Klimaschutzziele und zur Sicherung der ökologischen Stromerzeugung vor Ort leisten kann?“, der mit 55,2%  für die Windenergieanlagen entschieden wurde. Herr Langgärtner wird über seine Erfahrungen berichten.

Auch wird Max Riedl, ein geborener Further, vom Genossenschaftsverband Bayern anwesend sein und über die Gründung von Genossenschaften Auskunft geben. Sein Thema sind vor allem auch Genossenschaften für Wärme-Netze.

Im Referentenentwurf eines Gesetzes zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im  Stromsektor vom 04.03.2022 (EEG 2022) wird nun endlich festgestellt: „Zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien in allen Rechtsbereichen wird im Erneuerbare-Energien-Gesetz der Grundsatz verankert, dass die Nutzung erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient.“ Zudem sollen Wind- und Solarprojekte von Bürgerenergiegesellschaften von den Ausschreibungen ausgenommen werden und können dadurch unbürokratisch realisiert werden. Infolge dessen fallen künftig keine Umlagen mehr auf Eigenverbräuche und Direktbelieferungen hinter dem Netzverknüpfungspunkt an, wovon auch Stromspeicher profitieren. Zugleich wird die Eigenversorgung deutlich attraktiver und im Interesse der Sektorenkopplung werden zudem Wärmepumpen von den verbleibenden Umlagen befreit. Alternativen dazu gibt es keine. Das Gesetz ist für die Erreichung der ambitionierten deutschen Klimaziele, zur Verhinderung von Umweltverschmutzung und zur Reduzierung der Abhängigkeit von Energielieferungen aus dem Ausland erforderlich.

Dieser Referentenentwurf ist jedoch zur Erreichung der Ziele noch verbesserungsbedürftig. Die Verbändeanhörung hat auf die Schwachstellen hingewiesen und Lösungen aufgezeigt. Wie das Gesetz dann zum Schluss aussehen wird, wird abzuwarten sein!

Bitte Anmeldung unter: johann.christl@energie-wende-landkreis-cham-ev.de!

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