Scholz und Habecks CETA-Plan geht nicht auf

Unser Gutachten belegt: Der CETA-Plan der Bundesregierung funktioniert nicht!

 

Lieber Johann Christl,

Anfang der Woche sind Bundeskanzler Scholz (SPD) und Wirtschaftsminister Habeck (Grüne) nach Kanada gereist. Ein wichtiges Thema ihrer Reise ist das Handels- und Investitionsschutzabkommen CETA. Noch vor wenigen Jahren gingen wir zu zehntausenden auf die Straßen, um den Vertrag der EU mit Kanada und sein Schwesterabkommen TTIP mit den USA zu verhindern. Seit TTIP gescheitert ist und CETA vorläufig angewendet wird, ist es ruhiger um das Thema geworden. Doch jetzt will die Ampelkoalition CETA nach der Sommerpause durch den Bundestag ratifizieren lassen.

Damit würde auch das besonders umstrittene Kapitel zum Investitionsschutz in CETA in Kraft treten. Dieses könnte – so die Argumentation des Wirtschaftsministeriums von Robert Habeck – allerdings mit einer “Interpretationserklärung” entschärft werden. Eine solche Erklärung des Gemeinsamen CETA-Ausschusses sollte den Investitionsschutz auf direkte Enteignung und Diskriminierung beschränken. Damit soll verhindert werden, dass Staaten auch wegen sogenannter “indirekter Enteignungen” vor privaten Schiedsgerichten auf horrende Schadensersatzsummen verklagt werden können.

Das könnte zum Beispiel geschehen, wenn ein Land schärfere Umweltauflagen beschließt, wodurch ein Unternehmen in Folge weniger Gewinne aus Investitionen in fossile Energien oder schädliche Stoffe zieht. So ist es gerade Italien vor einem Schiedsgericht im Rahmen des Energiecharta-Vertrags ergangen: Weil das Land dem Konzern Rockhopper nicht erlaubt hat, in der Adria Öl zu fördern, ist es von einem Schiedsgericht zu 250 Millionen Euro Schadensersatz verurteilt worden.

Leider lassen sich solche absurden Klagen mit einer Interpretationserklärung zu CETA nicht verhindern. Zu diesem Schluss kommt ein juristisches Kurzgutachten einer renommierten Kanzlei im Auftrag des Umweltinstituts. Der Gemeinsame CETA-Ausschuss ist demnach nicht befugt, den Vertragstext zum Investitionsschutz so elementar zu ändern. Die Schiedsgerichte wären weiter an das gebunden, was im Vertrag selbst steht und die Interpretationserklärung praktisch nutzlos.

Es bleibt also dabei: Wenn CETA ratifiziert wird, wird damit eine Paralleljustiz geschaffen, die schmutzige Investitionen von Konzernen schützt und dem dringend nötigen ökologischen Umbau im Weg steht. Unter diesen Umständen darf der Bundestag CETA nicht ratifizieren!

 
Mit herzlichen Grüßen,

Ludwig Essig

Fachbereich Handelspolitik beim Umweltinstitut München

 
 
Mit herzlichen Grüßen,

Ludwig Essig

Fachbereich Handelspolitik beim Umweltinstitut München

 

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